1. Das Tragen von Schuhen ist an Bord im Allgemeinen nicht gestattet! Gerne bieten wir Ihnen rutschfeste Socken an.
2. Beim Einfahren in einen Hafen, bitten wir die Gäste sich nicht mit freiem Oberkörper zu
präsentieren.
3. Alle Personen an Bord müssen sich durch einen Reisepass oder eine Identitätskarte
ausweisen können und diese auch im Falle einer seepolizeilichen Kontrolle vorweisen
können.
4. Der verantwortliche Skipper an Bord, muß sein gültiges Bodensee od. Urlaubspatent
vorweisen können.
5. Kinder müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord die für sie vorbereitete
Schwimmweste tragen. Die Aufsichtspflicht unterliegt den Eltern.
6. Rauchen ist nur im Freien gestattet - bitte beachten Sie jedoch darauf, dass es zu
keinen Brandlöchern im Teak oder der Sitzgarnitur kommt. Ansonsten wird Ihnen dieser
Schaden in Rechnung gestellt.
7. Übermäßiger Alkoholkonsum ist aus Sicherheitsgründen nicht erwünscht und es unterliegt
dem Skipper bei Nichteinhaltung dieser Regel einzugreifen.
8. Es ist insbesondere verboten, gefährliche Substanzen ( Feuerwerkskörper, Waffen,
Gasflaschen, … ) sowie Drogen oder Schmuggelgut an Bord zu nehmen.
9. Der Charterer verpflichtet sich, entstandene Schäden während seinen Aufenthalts
an Bord , spätestens bei der Bootsübergabe an das bodensee_adventure Personal
bekannt zu geben.
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