BORDREGELN:

    

1.         Das Tragen von Schuhen ist an Bord im Allgemeinen nicht gestattet! Gerne bieten wir Ihnen rutschfeste Socken an.

 

2.         Beim Einfahren in einen Hafen, bitten wir die Gäste sich nicht mit freiem Oberkörper zu

            präsentieren.

 

3.         Alle Personen an Bord müssen sich durch einen Reisepass oder eine Identitätskarte 

            ausweisen können und diese auch im Falle einer seepolizeilichen Kontrolle vorweisen 

            können.

 

4.         Der verantwortliche Skipper an Bord, muß sein gültiges Bodensee od. Urlaubspatent 

            vorweisen können.

 

5.         Kinder müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord die für sie vorbereitete        

            Schwimmweste tragen. Die Aufsichtspflicht unterliegt den Eltern.

 

6.         Rauchen ist nur im Freien gestattet - bitte beachten Sie jedoch darauf, dass es zu 

            keinen Brandlöchern im Teak oder der Sitzgarnitur kommt. Ansonsten wird Ihnen dieser

            Schaden in Rechnung gestellt.

 

7.         Übermäßiger Alkoholkonsum ist aus Sicherheitsgründen nicht erwünscht und es unterliegt

            dem Skipper bei Nichteinhaltung dieser Regel einzugreifen.

 

8.         Es ist insbesondere verboten, gefährliche Substanzen ( Feuerwerkskörper, Waffen,

            Gasflaschen, … ) sowie Drogen oder Schmuggelgut an Bord zu nehmen.

 

9.         Der Charterer verpflichtet sich, entstandene Schäden während seinen Aufenthalts 

            an Bord , spätestens bei der Bootsübergabe an das bodensee_adventure Personal 

            bekannt zu geben.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.